Besuch in der "Länderkammer"

Die Klassen IK 16-4A und IK 16-3 besuchten am Freitag, den 29.06.2018 den Bundesrat (auch Länderkammer genannt) am Leipziger Platz 3-4 in Berlin.

Der Ausflug war in zwei Teile aufgeteilt. Zuerst die Führung und anschließend erfolgte ein Rollenspiel.

Die Führung

Um 12.30 Uhr trafen sich beide Klassen vor dem Eingang. Die Führung begann im Warteraum, von dessen Decke drei riesige Stäben hingen. Sie werden die drei Grazien“ genannt. Eine Deutung der drei Stäbe ist die Gewaltenteilung, die in Judikative, Exekutive und Legislative aufgeteilt ist. Wir gingen weiter in den Hauptraum, wo die Abstimmungen durchgeführt wurden. Wir erfuhren, dass jedes Bundesland je nach Größe 2-6 Sitze im Bundesrat hat. Außerdem sprachen wir über den Ablauf einer Sitzung und den Aufbau des Raumes. Um das Rednerpult herum sind die Sitze der Bundesländer kreisförmig angeordnet. Jedes Bundesland hat drei zweier Reihen zur Verfügung. Hinter dem Rednerpult sitzen Juristen, die Beschlüsse auf ihre Rechtgültigkeit prüfen. Die zwei Reihen links neben ihnen sind für Minister reserviert und rechts können Mitarbeiter des Bundesrates der Abstimmung beiwohnen. Ein Bundesratspräsident ist ein Jahr im Amt (vom 1. November bis 1. Oktober). Unsere Führerin berichtete, dass die Abstimmungen sehr gesittet ablaufen. Der letzte Zwischenruf war 2002 und ging vom Bundesland Brandenburg zum Thema Flüchtlingspolitik aus. Wir erfuhren weiterhin, wie eine Abstimmung durchgeführt wird und um das neu gewonnene Wissen zu festigen, führten wir als nächstes ein Rollenspiel durch.

Das Rollenspiel

Thema des Rollenspiels: Gesetzentwurf Führerscheinnachprüfung ab Renteneintritt alle 5 Jahre, ab 80 Jahren jährlich

Der Bundesratspräsident leitete die Diskussion, dieser wurde wie auch alle anderen Rollen von einem Schüler gespielt. Der Vertreter der Bundesregierung beschrieb den Gesetzesentwurf, teilte uns mit, dass die Kosten für die Nachprüfungen vom zu prüfenden selbst getragen werden. Als nächstes sollten die Schüler, die sich in auf alle Bundesländer verteilt haben, Änderung für den Entwurf überlegen und diese schriftlich festhalten. Der Vertreter der Bundesregierung erläuterte nun die Gründe für dieses Gesetz. Dann folgten die Änderungsvorschläge, über die abgestimmt wurde. Nur Niedersachsen war mit dem Gesetzesentwurf nicht einverstanden und lehnte diesen vollständig ab. Nach vielen angenommenen Ergänzungen stellte der Bundesratspräsident die Änderungen vor. Es wurde abgestimmt. Nur bei der absoluten Mehrheit wurden die Änderungen angenommen. Das letzte Wort hatte der Bundesratspräsident. Er fasste die Änderungen zusammen und akzeptierte Sie da es keine Anmerkungen oder Einwände gab. Er beendete die Diskussion.