Besuch am Arbeitsgericht

(sgs) - Am 14.05.2019 fand die lang versprochene Exkursion in das Arbeitsgericht mit der IKV16 und IKV17 statt. Auf dem Plan stehen mehrere Güteverhandlungen und Kammerverhandlungen im 5. und 2. Stockwerk.

So konnten wir zum Beispiel erleben, wie betriebsbedingte Kündigungen mit einer Abfindungssumme von 15.000, - Euro verhandelt wurden.

In einer Güteverhandlung ging es um eine langjährige Mitarbeiterin, der betriebsbedingt gekündigt worden ist. Diese Verhandlung endete mit der Einigung auf 15.000, - Euro Abfindungssumme. Die Klägerin kann innerhalb von drei Wochen einen Widerspruch einlegen.

Auch das Befinden über die veränderten Bedingungen einer Änderungskündigung war spannend. So wurde dem Arbeitnehmer angeboten, die alten Bedingungen für 8 Monate aufrecht zu halten. Dieses lehnte der Arbeitnehmer ab. Das stieß bei den Schülerinnen der IKV16 und IKV17 auf Unverständnis.

Darüber hinaus haben wir auch Verhandlungen über zu wenig gezahlte Sozialversicherungsbeiträge (Streitwert: 260.000, - Euro) und zu viel gezahlte Vergütung (Streitwert: 372, - Euro) gesehen. Oft wurden die Verhandlungen auf einen neuen Termin vertagt, so dass wir nicht immer erleben konnten, wie der Fall ausging.

Die Schülerinnen und Schüler wunderten sich darüber, dass einige Anwälte arrogant und vorlaut waren. Sie bemerkten aber auch, dass die Richterinnen und Richter sich unterschiedlich streng gegenüber den Klägern und Beklagten, aber auch Zuschauern verhielten.

Der Besuch des Arbeitsgerichts war eine gute Möglichkeit, die manchmal trockene Unterrichtstheorie in der Praxis zu erleben.